ORTEN Fahrzeugbau hat ein System zur Meldung von Verstößen gegen das Unionsrecht aktiviert.

Wenn Sie Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße haben oder solche vermuten, haben Sie folgende Möglichkeiten, Kontakt mit der zuständigen Compliance-Einheit aufzunehmen:

  • per Telefon: +49 6531 503 125 (08:00 Uhr – 17:00 Uhr)
  • per E-Mail an: 
  • per Post an:
    ORTEN Betriebs GmbH
    Compliance
    Gewerbegebiet Wehlen 3
    D-54470 Bernkastel-Kues
  • über unseren Compliance Vertrauensanwalt:
    Hierbei handelt es sich um einen externen Rechtsanwalt – Herrn Dr. Thomas Lazarus– der Sie auch berät und auf Verlangen Ihre Identität schützt.
    Sie erreichen Herrn Dr. Thomas Lazarus unter
    Mobil: +49 178 4030506
    E-Mail:

Ihre Mitteilung geht umgehend an unsere Ombudsstelle, die diese vertraulich behandelt und nach einer Prüfung zur weiteren Veranlassung an unsere interne Compliance Stelle eskaliert.

Ob und welche Kontaktdaten Sie uns angeben, können Sie selbst entscheiden. Falls Sie sich für eine Rückmeldung entscheiden und Ihre Kontaktdaten eingeben, erhalten Sie in Kürze eine Rückmeldung über den Eingang Ihres Hinweises unter den von Ihnen eingegebenen Kontaktdaten.

Innerhalb von 12 Wochen erhalten Sie von uns weitere Informationen über den Umgang mit Ihrem Hinweis und evtl. ergriffener Maßnahmen.

Sie können Mitteilungen zu Rechtsvergehen oder rechtsmissbräuchlichem Verhalten, insbesondere in folgenden Bereichen, abgeben:

  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienst­leistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismus­finanzierung, Produkt­sicherheit und -konformität
  • Verkehrs­sicherheit
  • Umweltschutz
  • Tiergesundheit und öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informations­systemen
  • Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union im Sinne von Artikel 325 AEUV sowie gemäß den genaueren Definitionen in einschlägigen Unions­maßnahmen
  • Verstöße gegen die Binnenmarkt­vorschriften im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 AEUV, einschließlich Verstöße gegen Unions­vorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, sowie Verstöße gegen die Binnenmarkt­vorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuer-Vorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Körperschaft­steuerrechts zuwiderläuft.

Meldungen zu sonstigen Bereichen werden in der Regel nicht bearbeitet und sofort gelöscht. Sie erhalten in solchen Fällen keine Eingangs­bestätigung.

Hinweisgeber-Formular

 

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