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Aktuelle Fördermöglichkeiten von fabrikneuen LKW

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Das Förderprogramm zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotten (ENF) wurde kürzlich angepasst: Die Förderung der Anschaffung sogenannter intelligenter Trailer-Technologie wird von der Flottenerneuerung (Verschrottung und Neuerwerb eines schweren Nutzfahrzeuges) entkoppelt. Ab sofort können Sie also Förderanträge stellen, die allein auf die Förderung der Anschaffung von intelligenten Technologien gerichtet sind, die zur Reduzierung der CO2-Emissionen beitragen und somit den Energieverbrauch des Gesamtzuges mindern. Die Förderhöchstsumme von bis zu 5.000 Euro oder maximal 60 Prozent der Anschaffungskosten pro Trailer-Feature wird beim Kauf solcher Trailer gefördert.

Nachfolgend finden Sie eine Aufzählung von intelligenten Trailer-Technologien, die unter das Förderprogramm des BMVI fallen:

  • Aerodynamisch optimierte Aufbauausführung (durch Absenkung des Dachs am Heck)
  • Aerodynamischer Trailer
  • Rear-Flaps (Dach und/oder Seite, aerodynamische Heckklappe)
  • Sideskirts (aerodynamische Seitenverkleidung)
  • Stirnwandverkleidung
  • Unterbodenverkleidung
  • Automatische Reifendrucknachfüllung / Reifendruckregelanlage
  • Liftachse bzw. doppelter Achslift
  • Nachlauflenkachse
  • Reifen der Energieeffizienzklasse C oder besser
  • Reifendruckkontrolle (autark)
  • Zwangsgelenkte Sattelauflieger
  • Auflieger mit Anhängerkupplung (AHK)
  • Doppelstockfahrzeug
  • Einzelfahrzeug Dolly (Lang-LKW Typ 3)
  • Kranbarmachung des Trailers
  • Leichtbaukomponenten
  • Leichtbautrailer
  • Trailerbezogene Telematikkomponenten
  • Verlängerter Sattelauflieger (Lang-Lkw Typ 1)
  • Kühlgerät mit E-Motor oder Hybridmotor (Elektrobetrieb in Innenstädten oder auf Rastplätzen)
  • Rekuperationssysteme, soweit der Energieverbrauch des Dieselmotors dadurch reduziert wird
  • Kühlauflieger mit einer Isolationswirkung von mindestens 0,36-K (K-Wert = Wärme-durchgangskoeffizient)

Das BAG entscheidet über die Förderungen in jedem einzelnen Fall. Die Liste intelligenter Trailer-Technologien des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) finden Sie hier:

Liste intelligenter Trailer-Technologien öffnen / herunterladen

Die Förderung kann bis zum 15. Juni 2021 beim Bundesamt für Güterverkehr über die Internetseite beantragt werden. Für die Antragstellung wurde der bestehende Antragsvordruck neu gefasst. Die Einreichung der Anträge ist in ausschließlich elektronischer Form beim Bundesamt für Güterverkehr über das eService-Portal: antrag-gbbmvi.bund.de ab dem 22. März 2021 möglich. Es gilt das Datum des elektronischen Eingangs des vollständigen und bescheidungsreifen Antrags bei der Bewilligungsbehörde.

Geförderte Trailer müssen in Deutschland bis zum 31. Dezember 2021 zugelassen werden. Die Fördermittel werden durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) vergeben und die Vergabe einzeln nach Antrag entschieden, solange Fördermittel vorhanden sind. Der Antrag muss durch den Käufer des Fahrzeugs gestellt werden.

Generelle Förderung nach der Förderrichtlinie „De-minimis“

Beispiele für förderfähige Maßnahmen nach der Förderrichtlinie „De-minimis“ finden Sie in der folgenden Positivliste:

Übersicht DeMinimis Förderung Positivliste öffnen